Baumpflege

Maßnahmen der Baumpflege

Kronenpflege

Bei der Kronenpflege geht es darum ein arttypisches Wachstum zu fördern.
Hierzu werden Teile des Baumes die zukünfig zu Problemen führen könnten entnommen oder entlastet und andere Teile gezielt gefördert.

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Totholzentfernung

Bei der Totholzentfernung werden abgestorbene Baumteile entfernt, sofern sie eine Gefährdung darstellen.

Einkürzung

Eine Einkürzung des gesamten Baumes ist nur in manchen Fällen sinnvoll und darüber hinaus nur zielführend wenn sie fachgerecht ausgeführt wird. Eine Kappung ist nie fachgerecht, da sie einen dauerhaften Pflegefall verursacht.

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Fassadenfreischnitt/
Lichtraumprofilschnitt

Beim Fassadenfreischnitt geht es darum, dass zu erwartende Wachstum von Bäumen in Richtung von Fassaden oder anderen Hindernissen durch einen geziehlten Eingriff so zu lenken, dass Kontakt zwischen Fassade und Baum vermieden wird.
Beim Lichtraumprofilschnitt geht es um die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Einhaltung eines Mindestabstands zur Farhbahn und Gehwegen. Der vorgeschriebene Lichtraum für Straßen beträgt 4,50m und für Gehwege 2,50m.

Kronensicherung

Beim Einbau einer Kronensicherung werden bruchgefährdete Stämmlinge oder Äste vor dem ausbrechen gesichert.
Die verbauten Systeme werden in regelmäßigen Abständen kontrolliert und ggfs. nachgestellt oder erneuert.

Fällung

Eine Fällung kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden:

  • aus Sicherheitsgründen
  • durch anstehende Baumaßnahmen rund um den Baum
  • in manchen Fällen durch starke Beeinträchtigungen durch den Baum

Durch die angewandte Seilkettertechnik ist es uns möglich komplexe Fällungen auf sehr begrenztem Raum sicher durchzuführen.

Entfernung von baumfremdem Bewuchs

Die Entfernung von baumfremdem Bewuchs (Efeu, Misteln, Waldreben, Knöterich, Wein etc.) soll eine natürliche Baumentwicklung wiederhergestellen, sowie die Baumkontrolle wieder fachgerecht möglich machen.

Entsorgung/Brennholz

Wenn eine Entsorgung gewünscht ist, beinhaltet diese das häckseln und aufbearbeiten, sowie den Abtransport des anfallenden Materials.
Wenn Grünschnitt oder Stammmaterial vor Ort verbleiben soll, ist es möglich den Stamm aufzusägen und auf Brennholzlänge zu schneiden. Gehäckseltes Astmaterial kann als Biomasse vor Ort belassen werden.

Beseitigung von Sturmschäden

Im Falle eines Sturmschadens schätzen wir die Standsicherheit des Baumes ein.
Ist die Standsicherheit vorhanden, geht es darum den Baum bestmöglich zu unterstützten, sodass der am Baum entstandene Schaden verheilen kann.

Jungbaumschnitt

In der Jungbaumphase ist es möglich durch minimale Eingriffe die Weichen für eine gesunde Entwicklung des Baumes in seinem Umfeld zu stellen.

Baumkontrolle

Die Baumkontrolle ist eine systematische Inaugenscheinnahme – dabei wird der Baum in regelmäßigen Abständen unter Anderem auf Schäden an Krone, Stamm und Wurzel untersucht.

Baumgutachten

Wird während der Baumkontrolle ein Fäule festgestellt, kann diese im Zuge einer eingehenden Untersuchung mit Hilfe erweiterter technischer Mittel genauer eingegrenzt werden. Daraus lassen sich Aussagen über die Standsicherheit des Baumes am Standord ableiten.

Grundlagen der Baumpflege

Baumschutzsatzungen

Baumschutzsatzungen werden von den Gemeinden und Städten festgelegt. Was wie und wann erlaubt oder verboten ist und evtl. genehmigt werden muss, wissen wir und können sie diesbezüglich beraten.

Bundesnaturschutzgesetz

Im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September sollen nistenden Vogelarten geschützt werden. Jegliche Maßnahmen sind daher nur unter besonderer Berücksichtigung von Brutstätten erlaubt.

Verkehrssicherung

Der Grundstückseigentümer ist in Deutschland grundsätzlich dazu verpflichtet die Versicherheit über öffentlichen Wegen seiner Bäume sicherzustellen. Von den Bäumen darf also keine Gefahr für Verkehrsteilnehmer ausgehen.
Nur durch regelmäßige Baumkontrolle, sowie Maßnahmen wie Totholzentfernung, in Sonderfällen der Einbau von Kronensicherunssystemen und zuletzt die Fällung werden verkehrssichere Bäume gewährleistet.