Baumschutzsatzungen
Baumschutzsatzungen werden von den Gemeinden und Städten festgelegt. Was wie und wann erlaubt oder verboten ist und evtl. genehmigt werden muss, wissen wir und können sie diesbezüglich beraten.
Bundesnaturschutzgesetz
Im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September sollen nistenden Vogelarten geschützt werden. Jegliche Maßnahmen sind daher nur unter besonderer Berücksichtigung von Brutstätten erlaubt.
Verkehrssicherung
Der Grundstückseigentümer ist in Deutschland grundsätzlich dazu verpflichtet die Versicherheit über öffentlichen Wegen seiner Bäume sicherzustellen. Von den Bäumen darf also keine Gefahr für Verkehrsteilnehmer ausgehen.
Nur durch regelmäßige Baumkontrolle, sowie Maßnahmen wie Totholzentfernung, in Sonderfällen der Einbau von Kronensicherunssystemen und zuletzt die Fällung werden verkehrssichere Bäume gewährleistet.